Rechtsprechung
RG, 23.09.1914 - Rep. V. 181/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Rücktritt vom Vertrage wegen Verzuges von dem nicht säumigen Teile auch dann noch gewählt werden, wenn er in einem früheren Rechtsstreit auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung geklagt hatte?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücktritt vom Vertrage wegen Verzuges
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 85, 280
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 16.05.1984 - VIII ZR 18/83
Pflicht des Vorbehaltskäufers zum Ersatz von gezogenen Nutzungen
Hat er sich für den Rücktritt entschlossen und diesen wirksam erklärt, woran er durch ein vorheriges Schadensersatzverlangen nicht gehindert ist, so ist das Schuldverhältnis aufgelöst (RGZ 85, 280, 282; 109, 184, 186; BGHZ 16, 388, 393; Senatsurteil vom 17. Januar 1979 - VIII ZR 304/77 = WM 1979, 231, 232 = NJW 1979, 762). - BGH, 17.01.1979 - VIII ZR 304/77
Rücktritt vom Vertrag - Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Hat der Gläubiger allerdings den Rücktritt bereits wirksam erklärt, so kann er Schadensersatz nicht mehr fordern; denn durch den Rücktritt ist das Schuldverhältnis aufgelöst worden (RGZ 66, 430, 432; 85, 280, 282; 102, 262, 264, 265).In RGZ 85, 280, 282 hat es, ohne allerdings in diesem Zusammenhang auf das von ihm selbst zitierte Urteil vom 20. September 1904 einzugehen, die Auffassung vertreten, die Vorschriften über die Wahlschuld, nach denen die Erklärung der Wahl bindend ist (§ 263 Abs. 2 BGB), seien auf das Wahlrecht nach § 326 BGB weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.
- BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
Ein Astrologe scheitert vor Gericht
Dem Berufungsgericht ist hiernach darin beizutreten, daß dem Kläger durch den Rücktritt Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung auch in Bezug auf die Buchausgabe abgeschnitten sind (RGZ 85, 280 [282]; 126, 65 [69]). - BGH, 31.05.1960 - VIII ZR 132/59
Rechtsmittel
Denn im Gegensatz zur - berechtigten - Rücktrittserklärung vernichtet die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches das Schuldverhältnis nicht (RGZ 85, 280, 282). - BGH, 28.04.1955 - II ZR 83/53
Rechtsmittel
Deshalb kann der Rücktritt auch dann noch nachträglich erklärt werden, wenn vorher Schadensersatz gefordert war, aber nicht auch umgekehrt (RGZ 85, 280 [282]; 107, 345 [348]; 109, 184 [186]; RGWarn Rspr 1917 Nr. 13; HRR 1933 Nr. 1739; RGRKomm Anm. 1, 6, aa und 1 c Abs. 4 zu § 326 BGB; Soergel-Siebert Bem. C 2, 3 zu § 326 BGB).